Alte Messe FFM

Die Mundkommunion

In der überlieferten Form der Heiligen Messe ist ausschließlich die Mundkommunion, im Normalfall kniend, vorgesehen. Diese wird – sofern sie noch erhalten ist – an der Kommunionbank bzw. Chorschranke gespendet. Während heute in Deutschland die gängige Praxis die sogenannte „Handkommunion“ ist — obwohl sie rechtlich immer noch eine Ausnahmeregelung von der Norm der Mundkommunion bleibt — gilt in der alten Messe nach wie vor exklusiv die Form der Spendung der heiligen Kommunion auf die Zunge der Gläubigen. Doch warum?

Historisches

Die Heilige Schrift sagt uns nicht wie der Herr am ersten Gründonnerstag seinen hochheiligen Leib und sein kostbares Blut den Versammelten darreichte. Auch sonst finden wir über die Form des Empfangs der Kommunion keine Aussagen im Neuen Testament. Das ist jedoch nicht weiter schlimm, geht es doch in der Feier der Liturgie nicht um ein bloßes „Nachspielen“ dieses Ereignisses. Aus den ersten Jahrhunderten sind verschiedene Formen des Kommunionempfangs überliefert. Ohne hier zu weit ausholen zu wollen — diese Fragen sind in vergangenen Jahren vielfach in behandelt und untersucht worden — kann man jedoch mit gutem Recht festhalten, dass keine der antiken Formen der modernen Handkommunion entspricht.

Von Anfang an war sich die Kirche bewusst, dass das Allerheiligste nur mit größter Ehrfurcht und Vorsicht zu empfangen war (vgl. 1 Kor 11,29). So verwundert es nicht, dass bereits in den ersten Jahrhunderten immer größere Sorge um den würdigen Empfang des Sakraments erkennbar wird. Der Glaube an die Realpräsenz – d.h. die Gegenwart Jesu Christi mit Fleisch, Blut, Seele und Gottheit unter den Gestalten von Brot und Wein — gebietet allergrößte Ehrfurcht vor und Sorge um jeden einzelnen Partikel der heiligen Hostie. Fällt auch nur das kleinste Stück zu Boden, fällt Christus selbst zu Boden.

Sehr früh schon kommt man zu der Einsicht, dass das Heilige auch nur vom Geheiligten zu berühren ist. Schon vom hl. Papst Sixtus I. wird überliefert, dass er nur Geweihten gestattete, die hl. Gefäße zu berühren. Der hl. Kirchenlehrer Basilius der Große sieht die Handkommunion als Ausnahme in Verfolgungssituationen und für Eremiten in der Wüste vor. Mehrere altkirchliche Synoden verurteilten sie sogar.

Der hl. Papst Gregor der Große erwähnt die Praxis der Mundkommunion in Rom und spätestens im 9. Jahrhundert betrachtet der Ordo Romanus sie als Normalfall. Schließlich erklärt der hl. Thomas von Aquin (1225-1274) in seiner Summa theologiæ: „Aus Ehrfurcht gegenüber diesem Sakrament [der hl. Eucharistie] darf nichts es berühren, was nicht geweiht ist; deshalb werden Corporale und Kelch konsekriert, ebenso die Hände des Priesters, dass sie das Sakrament berühren. Deshalb ist es nicht erlaubt, dass irgendjemand anders es berühre, außer in Fällen der Notwendigkeit, etwa, wenn es zu Boden falle oder in einem anderen Notfall.“ (STh III, q.82, art. 3, resp.). In jüngster Zeit haben auch die Päpste Paul VI. und Johannes Paul II. klar gemacht, dass die Mundkommunion die Norm und die Berührung der hll. Gestalten ein Privileg der Geweihten ist.

Kein gewöhnliches Brot

Die Hl. Kommunion ist keine gewöhnliche Speise: Sie ist das „Brot des Lebens“ — Jesus Christus selbst (Joh 6,35). Gewöhnliches Brot nimmt man in die Hand, aber des Allmächtigen bemächtigt man sich nicht. Vor seiner göttlichen Majestät soll der Mensch die Knie beugen und sich seiner Niedrigkeit bewusst werden (vgl. Php 2,10). Mehr noch: Jedes Kind lernt, sich vor dem Essen die Hände zu waschen. Aber wer hat je davon gehört, dass man sie sich vor der Handkommunion wäscht? Mit denselben Händen, die eben noch allerhand Anderes berührten, berührt man aber nicht den Herrn der Schöpfung. 

Als Geschöpf mit Leib und Seele ist der Mensch nicht bloß auf geistige Einsicht, sondern auch auf physischen Ausdruck angewiesen, was sich in vielen Gesten im ganzen Leben zeigt. Wie eine Umarmung körperlicher Ausdruck tiefer Freundschaft ist, so ist auch das Knien Ausdruck der inneren Anbetung Gottes. Beides steht in einer gegenseitigen Beziehung, welche die Gläubigen durch den Vollzug formt.